Führerscheinklasse C1:
Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM,A1, A2,A)
-
Über 3500 kg bis 7500 kg
-
Bis 8 Personen außer dem Fahrer
-
Auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
Eingeschlossen:
Bemerkungen:
-
Führerscheinklasse C1E:
Fahrzeugart:
-
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1
-
Mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)
Mindestalter:
Eingeschlossen:
-
BE
-
D1E (wenn D1 vorhanden ist)
Bemerkungen:
-
Führerscheinklasse C:
Fahrzeugart:
-
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM,A1,A2,A)
-
Über 3500 kg
-
Bis 8 Personen außer dem Fahrer
-
Auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
-
Nach Erwerb „Grundqualifikation BKF
- Im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/ in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossen:
Bemerkungen:
- Unter 21 Jahre bzw. vor dem Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Führerscheinklasse CE:
Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
- mit (Sattel-) Anhänger
Mindestalter:
Eingeschlossen:
- C1E/ BE/ T
- D1E (wenn D1 vorhanden)
- DE (wenn D vorhanden)
Bemerkungen: