Führerscheinklasse T:
Fahrzeugart:
- 1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
- 2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke)
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter:
Eingeschlossen:
Bemerkungen:
- Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre